Heilpraktiker für Psychotherapie haben eine staatliche Heilerlaubnis. Sie sind eine Teil des Gesundheitswesens in Deutschland und tragen zur psychosozialen Versorgung bei. Sie rechnen jedoch nicht mit gesetzlichen Krankenkassen ab. Dies gilt auch dann, wenn Sie eine wissenschafltich anerkannte psychotherapeutische Methode wie die systemische Therapie anwenden.
Diese Situation hat Vorteile für Sie.
Wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben (bspw. AXA, Nürnberger, Continentale) werden abhängig von den Vertragsbestimmungen die Kosten ganz oder teilweise übernommen.
Psychologische Beratung bzw. Therapie kann als „außergewöhnliche Belastung“ in die Steuererklärung einfließen, auch dann, wenn sie von Privattherapeuten in Rechnung gestellt wird (Finanzgericht Münster: AZ: 3 K 285/02E) – ich stelle Ihnen gern hierfür eine Bescheinigung aus.
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