Therapie ohne Kasse

Heilpraktiker für Psychotherapie haben eine staatliche Heilerlaubnis. Sie sind eine Teil des Gesundheitswesens in Deutschland und tragen  zur psychosozialen Versorgung bei. Sie rechnen jedoch nicht mit gesetzlichen Krankenkassen ab. Dies gilt auch dann, wenn Sie eine wissenschafltich anerkannte psychotherapeutische Methode wie die systemische Therapie anwenden.

Diese Situation hat Vorteile für Sie.

  • Keine Diagnosestellung, die zu einem entsprechenden Vermerk bei der Krankenversicherung führt
  • Geringe Wartezeiten
  • Keine Schwierigkeiten bei Krankenkassenwechsel oder Eintritt in eine private Krankenversicherung
  • Keine Wartezeiten bzw. Ablehnung bei Abschluss einer Zusatzversicherung (z. B. beim Thema Berufsunfähigkeit, Lebensversicherung)
  • Keine Probleme bei der Beamtenanwartschaft
  • Kosten für Beratungs- oder Therapiesitzungen können unter Umständen bei Ihrer Steuererklärung geltend gemacht werden.
  • Sie müssen staatl. und öffentl. Institutionen keine Einsicht in Ihre Krankenakte gewähren, und riskieren keine Benachteiligungen im Berufsleben.
  • Sie müssen keine Antrags- und Bewilligungsverfahren bewältigen und Ihre Situation damit nicht im Rahmen solcher Verfahren offen legen.

Wenn Sie eine private Zusatzversicherung haben (bspw. AXA, Nürnberger, Continentale) werden abhängig von den Vertragsbestimmungen die Kosten ganz oder teilweise übernommen.

 

Psychologische Beratung bzw. Therapie kann als „außergewöhnliche Belastung“ in die Steuererklärung einfließen, auch dann, wenn sie von Privattherapeuten in Rechnung gestellt wird (Finanzgericht Münster: AZ: 3 K 285/02E) – ich stelle Ihnen gern hierfür eine Bescheinigung aus.

 

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